Ferien während der Berufslehre

Der Eintritt in die Berufswelt bedeutet gleichzeitig das Ende der langen Schulferien. Doch auch Lernende haben Anspruch auf Ferien - für sie gelten jedoch besondere Regeln.
Wie viele Ferien haben Lernende?
Das Gesetz sieht für Lernende bis zum vollendeten 20. Lebensjahr mindestens 5 Wochen Ferien pro Jahr vor, ab dem 20. Lebensjahr 4 Wochen (Art. 345a Abs. 3 OR und 329a Abs. 1 OR). Wie bei Arbeitnehmenden müssen mindestens zwei Ferienwochen zusammenhängend bezogen werden.
Wie sieht es mit Unterrichtsferien aus?
Die Unterrichtsferien oder Berufsfachschulpausen folgen einem eigenen Zeitplan, der dem der Schulferien der obligatorischen Schule ähnlich ist. Diese Zeiträume gelten im Rahmen der Berufslehre jedoch nicht als Ferien. Lernende sind verpflichtet, an jenen Tagen zu arbeiten, an denen sie normalerweise den Berufsfachschulunterricht besuchen würden.
Wann und wie sollte man Ferien beziehen?
Die Ferien sind in die Zeit der Unterrichtsferien zu legen. Ihre Planung kann vom Ausbildungsbetrieb entsprechend den betrieblichen Erfordernissen festgelegt werden - die Wünsche der Lernenden sind dabei zu berücksichtigen.
Können die Ferien geändert werden?
Die Betriebsferien gelten auch für Lernende. Sobald die Lernenden den Zeitraum mitteilen, in dem sie ihre Ferien beziehen möchten, muss der/die Arbeitgeber/in diesen bestätigen. Nach der Zustimmung darf keine der Parteien den Ferienzeitraum ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei ändern.
Ferienkürzungen oder zusätzliche Ferientage
In bestimmten Fällen kann es zu Ferienkürzungen kommen, z. B. bei längeren Abwesenheiten infolge Krankheit oder anderer besonderer Umstände. Je nach betrieblicher Praxis können auch zusätzliche Tage für Ereignisse wie Hochzeit, Todesfall, Umzug, Arztbesuche oder Behördengänge gewährt werden.
Zusätzliche Bestimmungen
Bestimmte Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder Jugendurlaube können weitere Vorteile im Hinblick auf die Ferienregelung für Lernende bieten. Es ist wichtig, sich in diesen Unterlagen oder bei dem/der Arbeitgeber/in über sämtliche geltenden Regelungen zu informieren.