Prüfungsexpertin oder Prüfungsexperte im Kanton Freiburg werden

Sich als Expertin oder Experte für Lehrabschlussprüfungen zu engagieren, bedeutet, aktiv an der Qualität des Berufsbildungssystems im Kanton Freiburg mitzuwirken. Indem Sie die Kompetenzen der Lernenden am Ende ihrer Ausbildung beurteilen, spielen Sie eine Schlüsselrolle in ihrem Werdegang und bei der formellen Anerkennung ihres Fachwissens. Egal, ob Sie eine erfahrene Berufsperson, Berufsbildnerin oder Berufsbildner in einem Betrieb sind oder einfach von Ihrem Beruf begeistert sind, Experte oder Expertin zu werden ist eine Gelegenheit, Ihr Fachwissen weiterzugeben, Ihr Engagement aufzuwerten und einen konkreten Beitrag zur Zukunft Ihrer Branche zu leisten. 

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Apprentie gestionnaire avec sa formatrice en train d'échanger

Sich für den Berufsnachwuchs engagieren

Wer Expertin oder Experte für Lehrabschlussprüfungen wird, entscheidet sich dafür, sich aktiv in der Berufsbildung zu engagieren und an der Beurteilung der Lernenden am Ende ihrer Ausbildung mitzuwirken. Im Kanton Freiburg spielen die Expertinnen und Experten eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung der während der Berufslehre erworbenen Kompetenzen. Ihr Engagement trägt dazu bei, ein hohes Qualitätsniveau in den Berufen zu gewährleisten und den Jugendlichen eine offizielle Anerkennung ihres Fachwissens zu bieten. 

Voraussetzungen, um Expertin oder Experte zu werden

Um diese Rolle einzunehmen, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Es wird erwartet, dass die Kandidatinnen und Kandidaten über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einen höheren Abschluss im entsprechenden Beruf verfügen. In der Regel wird eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren vorausgesetzt, um eine konsistente und fachlich fundierte Beurteilung zu gewährleisten. Wichtig sind zudem Objektivität, die Einhaltung der Vertraulichkeitsregeln und eine gute Analysefähigkeit. Die Funktion steht allen Personen offen, die im betreffenden Beruf tätig sind, unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig oder als Berufsbildnerin oder Berufsbildner in einem Unternehmen tätig sind. 

Eine obligatorische Ausbildung vor dem Start

Bevor sie als Expertin oder Experte arbeiten können, müssen sie eine Grundausbildung absolvieren. Diese wird vom Kanton oder von den Berufsverbänden organisiert, dauert in der Regel ein bis zwei Tage und ermöglicht es den Teilnehmenden, sich mit dem gesetzlichen Rahmen der Prüfungen, den Bewertungsmethoden sowie den Rollen, Verantwortlichkeiten und Verwaltungsinstrumenten vertraut zu machen. Dieser Schritt ist unerlässlich, um die Harmonisierung der Praktiken zu gewährleisten und die Qualität des Beurteilungsprozesses sicherzustellen. Die Schulung ist kostenlos und wird zusätzlich vergütet. 

Die konkrete Rolle der Expertin bzw. des Experten

Die Haupttätigkeit einer Expertin oder eines Experten findet während der Zeit der Abschlussprüfungen statt, in der Regel zwischen Mai und Juli. Die Expertinnen und Experten sind an der Organisation und Durchführung der praktischen und mündlichen Prüfungen beteiligt. Sie bewerten die Leistungen der Lernenden nach bestimmten Kriterien und verfassen die Prüfungsberichte. Diese Aufgabe kann je nach Bedarf der Branche und Ihrer Verfügbarkeit einen oder mehrere Einsatztage umfassen. Die Leistungen werden gemäss den Richtlinien des Kantons oder des betreffenden Berufsverbandes entschädigt. 

Eine bereichernde und aufwertende Erfahrung

Über den technischen Aspekt hinaus bedeutet es, Expertin oder Experte zu werden, sich auch persönlich und beruflich weiterzuentwickeln. Es ist eine Gelegenheit, sein Wissen weiterzugeben, seinen Beruf aufzuwerten und eine aktive Rolle bei der Anerkennung beruflicher Kompetenzen zu spielen. Diese Rolle ermöglicht es Ihnen zudem, Ihr Netzwerk zu erweitern, sich mit anderen Expertinnen und Experten auszutauschen und zur Weiterentwicklung des Bildungssystems beizutragen. Es handelt sich um ein sinnstiftendes Engagement, das in zahlreichen Berufsfeldern geschätzt wird. 

Wie kann man sich bewerben?

Um Expertin oder Experte zu werden, müssen Sie sich mit dem Amt für Berufsbildung (BBA) des Kantons Freiburg oder mit dem Berufsverband Ihrer Branche in Verbindung setzen. Diese Stellen beantworten Ihre Fragen, informieren Sie über den aktuellen Bedarf und beraten Sie beim weiteren Vorgehen. Das Anmeldeformular ist online verfügbar oder kann auf Anfrage zugeschickt werden. Sobald Ihre Bewerbung angenommen wurde, werden Sie zur Teilnahme an der Grundausbildung eingeladen, bevor Sie in den Prüfungsprozess aufgenommen werden. 

Häufig gestellte Fragen

Welches ist das Umfeld rund um die Berufslehre im Kanton Freiburg?

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Die Welt der Berufsbildung umfasst zahlreiche Akteure: Lehrbetriebe, Berufsfachschulen, Branchenverbände sowie kantonale Ämter. Alle übernehmen eine spezifische und ergänzende Rolle, um den Lernenden eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.

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Ist es möglich, eine zweite Berufslehre zu machen?

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Nach dem Abschluss einer ersten Ausbildung entscheiden sich manche dafür, eine zweite Berufslehre zu absolvieren. Dieser Schritt kann unterschiedlichen Bedürfnissen entsprechen: dem Wunsch, den Beruf zu wechseln, zusätzliche Kompetenzen in einem verwandten Bereich zu erwerben oder einfach besser den eigenen Interessen gerecht zu werden. 

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