Berufsbildnerin oder Berufsbildner in einem Lehrbetrieb werden

Berufsbildnerinnen und Berufsbildner geben ihr Wissen und ihre Leidenschaft für den Beruf direkt an die nächste Generation weiter. Sie bilden Lernende in Theorie und Praxis aus und bereiten sie auf ihre berufliche Zukunft vor. Die Tätigkeit als Berufsbildnerin oder Berufsbildner erfordert sowohl fachliche als auch pädagogische Kompetenzen.   

Ausbilderkurse sind eine der Voraussetzungen dafür, dass ein Betrieb die Ausbildungsbewilligung für Lernende erhält. In der Regel gibt es in einem Betrieb eine ausbildungsverantwortliche Person pro Beruf. 

Image
Apprenti et formateur charpentier en souriant tout en échangeant autour d'un projet

Voraussetzungen 

Voraussetzungen     

Die verantwortliche Person im Betrieb ist die Ansprechperson für das Amt für Berufsbildung (BBA), für die Lehraufsichtskommissionen, die Kommissionen der überbetrieblichen Kurse, die Qualifikationskommissionen (Prüfung) und die Schulen.   

Erforderliche berufliche Kompetenzen: 

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) im Bereich der vermittelten Bildung oder eine gleichwertige Qualifikation  

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich der vermittelten Bildungsinhalte. 

Erforderliche pädagogische Qualifikation:     

  • Bescheinigung über den Abschluss des Kurses für Berufsbildnerinnen oder Berufsbildner in Lehrbetrieben (40 Unterrichtsstunden) oder anerkanntes Diplom über den Abschluss einer Ausbildung für Berufsbildnerinnen oder Berufsbildner in Lehrbetrieben (100 Unterrichtsstunden) 

In einigen Berufen sieht die Verordnung über die berufliche Grundbildung zusätzliche Anforderungen vor.   

Kurs für Berufsbildnerinnen oder Berufsbildner in einem Lehrbetrieb

Um im Kanton Freiburg Berufsbildnerin oder Berufsbildner in einem Lehrbetrieb zu werden, ist es obligatorisch, einen anerkannten Kurs im Umfang von 40 Stunden zu absolvieren, der mit einer offiziellen Bescheinigung abgeschlossen wird. Dieser Kurs vermittelt die grundlegenden pädagogischen Kompetenzen, die von der Bundesgesetzgebung für die Ausbildung von Lernenden verlangt werden. In besonderen Fällen - z. B. je nach Beruf, Werdegang der Person oder auf Beschluss der kantonalen Behörden - kann eine umfangreichere Ausbildung mit 100 Unterrichtsstunden verlangt werden. Diese führt zu einem anerkannten Diplom und stellt einen weiterführenden Ausbildungsweg dar. Beide Wege sind rechtlich gleichwertig, jedoch bleibt der 40-Stunden-Kurs in den meisten Fällen die Norm. 

Das Amt für Berufsbildung beauftragt das Interprofessionelle Weiterbildungszentrum (IWZ) mit der Durchführung dieser Kurse. 

Vorteile und Verantwortung als Berufsbildnerin oder Berufsbildner in einem Lehrbetrieb

Lernende auszubilden ist mehr als nur die Weitergabe von Fähigkeiten: Es ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens, Ihrer Branche und der lokalen Wirtschaft. Indem Sie Ihr Fachwissen weitergeben, tragen Sie aktiv zum Ausbau qualifizierter Arbeitskräfte bei und stärken gleichzeitig Ihre eigene Expertise. Zugleich übernehmen Sie eine bedeutende Rolle: Sie begleiten die berufliche und persönliche Entwicklung junger Menschen in der Berufsbildung. Dies bedeutet, dass Sie deren Lernalltag planen, strukturieren und betreuen und gleichzeitig für ihren Lernfortschritt, ihre Sicherheit sowie ihre Integration in die Arbeitswelt verantwortlich sind. 

Der Bildungsplan

Der Bildungsplan ist ein zentrales Dokument, das vom Ausbildungsbetrieb erstellt wird. Darin werden die Lernziele, die zu erwerbenden Kompetenzen sowie die Aufgabenverteilung während der gesamten Lehrzeit festgelegt. Er gewährleistet eine strukturierte Ausbildung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Obwohl der Plan vor seiner Einführung nicht systematisch geprüft wird, muss er den Standards und Richtlinien der Berufsverbände und kantonalen Behörden entsprechen. Vorlagen für Bildungspläne finden Sie bei den Berufsverbänden oder beim Amt für Berufsbildung (BBA). Ist der Plan einmal erstellt, muss er fortlaufend überwacht und angepasst werden, um den kontinuierlichen Lernfortschritt sicherzustellen und die Ausbildungsqualität in Ihrem Betrieb zu gewährleisten. 

Betreuung und Ausbildung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern

Einige Berufszweige bieten zusätzliche Ausbildungskurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner an. Diese Angebote variieren je nach Branche und werden von den entsprechenden Berufsverbänden organisiert. Um mehr darüber zu erfahren, empfiehlt es sich, direkt mit Ihrem Branchenverband Kontakt aufzunehmen. Darüber hinaus bietet der Kanton Weiterbildungen für Personen an, die sich vertiefter qualifizieren möchten - insbesondere ein Modul des Fachausweises Ausbilderin/Ausbilder, das sich auf die individuelle Begleitung Erwachsener in einer Berufslehre konzentriert. 

Häufig gestellte Fragen

Der Lehrvertrag

Open

Dieses offizielle Dokument bildet den Rahmen für die Beziehung zwischen dem Unternehmen, der oder dem Lernenden und den Bildungsinstanzen. Um Sie bei diesem letzten Schritt zu unterstützen, haben wir alle nützlichen Informationen in einem eigenen FAQ zusammengefasst. Hier finden Sie präzise Antworten zu Fristen, einzureichenden Dokumenten, administrativen Schritten und vielem mehr. 

En savoir plus

Kann man einen Lehrvertrag kündigen?

Open

Ein Lehrvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen einem/einer Lernenden und einem Ausbildungsbetrieb und muss grundsätzlich bis zum vorgesehenen Enddatum eingehalten werden. In Ausnahmefällen kann es jedoch notwendig sein, den Lehrvertrag vorzeitig zu kündigen

En savoir plus

Was ist der Unterschied zwischen Berufsfachschulunterricht und überbetrieblichen Kursen?

Open

Im Rahmen der Berufsbildung werden die Lernenden nicht nur im Betrieb ausgebildet. Zwei Kursarten ergänzen die betriebliche Ausbildung: der Berufsfachschulunterricht und die überbetrieblichen Kurse. Obwohl sie manchmal verwechselt werden, erfüllen sie unterschiedliche, aber sich ergänzende Funktionen. 

En savoir plus

Möchten Sie mehr darüber erfahren?

Werden Sie Ausbildungbetrieb?

Lernende ausbilden und betreuen