Kann man einen Lehrvertrag kündigen?
Ein Lehrvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen einem/einer Lernenden und einem Ausbildungsbetrieb und muss grundsätzlich bis zum vorgesehenen Enddatum eingehalten werden. In Ausnahmefällen kann es jedoch notwendig sein, den Lehrvertrag vorzeitig zu kündigen

Ein Lehrvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen einem/einer Lernenden und einem Ausbildungsbetrieb und muss grundsätzlich bis zum vorgesehenen Enddatum eingehalten werden. In Ausnahmefällen kann es jedoch notwendig sein, den Lehrvertrag vorzeitig zu kündigen
Wann kann ein Lehrvertrag gekündigt werden?
Der Lehrvertrag ist ein befristeter Vertrag, d. h. er endet zu dem zwischen dem Ausbildungsbetrieb und der/dem Lernenden vereinbarten Zeitpunkt. In bestimmten Situationen ist jedoch eine vorzeitige Kündigung möglich. Im Folgenden sind die wichtigsten Gründe für eine solche Vertragsauflösung aufgeführt:
- Während der Probezeit: Während der Probezeit, die in der Regel 1 bis 3 Monate dauert, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen beendet werden. In dieser Phase können beide Parteien prüfen, ob die Zusammenarbeit langfristig tragfähig ist.
- In gegenseitigem Einvernehmen: Eine vorzeitige Kündigung kann auch in gegenseitigem Einvernehmen zwischen der/dem Arbeitgeber/in und der/dem Lernenden erfolgen. Voraussetzung ist ein offenes Gespräch, in dem eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden wird.
- Aus triftigen Gründen: Die Kündigung kann aus triftigen Gründen erfolgen, etwa bei grobem Fehlverhalten der/des Lernenden, fehlender Eignung für den Beruf oder wesentlichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen, die mit den ursprünglichen Vertragsbedingungen unvereinbar sind.
- Einschreiten der kantonalen Behörden: Bei Verstössen gegen gesetzliche Bestimmungen durch die/den Arbeitgeber/in oder die/den Lernende/n oder bei schwerwiegenden Missständen kann die kantonale Behörde eingreifen, um die Auflösung des Vertrags zu ermöglichen. Dies ist insbesondere relevant, wenn die tatsächlichen Arbeitsbedingungen nicht den vertraglich vereinbarten entsprechen.
Schlichtungsversuch vor der Kündigung
Bevor die Entscheidung getroffen wird, einen Lehrvertrag zu kündigen, wird ausdrücklich empfohlen, eine Schlichtung anzustreben. Ziel ist es, einen tragfähigen Kompromiss zwischen dem/der Arbeitgeber/in und dem/der Lernenden zu finden, um die Vertragsauflösung zu vermeiden, denn diese kann für beide Seiten negative Folgen haben. Die Suche nach alternativen Lösungen, etwa durch eine Anpassung der Arbeitsbedingungen, der Aufgabenbereiche oder der Betreuung, kann bestehende Probleme häufig lösen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass eine vorzeitige Kündigung kein übliches Vorgehen darstellt und nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden sollte. Bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird, sollten alle anderen Möglichkeiten sorgfältig geprüft werden. Im Rahmen einer Schlichtung lassen sich oft Wege finden, wie die Berufslehre unter veränderten Bedingungen fortgesetzt werden kann, unter Wahrung der Interessen beider Parteien.
Welche Schritte sind nötig, um einen Lehrvertrag zu kündigen?
- Gespräch mit dem/der Arbeitgeber/in: Vor einer Kündigung ist es entscheidend, das Gespräch mit dem/der Arbeitgeber/in zu suchen, um die Beweggründe offen darzulegen. Eine einvernehmliche Lösung ist stets vorzuziehen. In vielen Fällen können durch Anpassungen Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen die Ausbildung fortgesetzt werden kann.
- Kündigungsfrist und administrative Schritte: Erfolgt eine Kündigung während der Probezeit, ist eine Frist von 7 Tagen einzuhalten. Nach der Probezeit sind zusätzliche administrative Schritte erforderlich, damit die Kündigung rechtswirksam wird. Die Bildungseinrichtung und/oder die zuständigen kantonalen Behörden müssen in jedem Fall informiert werden, damit der Ablauf korrekt erfolgt.
- Berufsberatung: Wird eine Kündigung in Erwägung gezogen, ist es ratsam, sich an eine/einen Berufsberater/in zu wenden. Diese können über mögliche Alternativen beraten, sei es eine berufliche Neuorientierung oder die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz mit Lehrvertrag
Was sind die Folgen einer vorzeitigen Auflösung des Lehrvertrags?
Die vorzeitige Auflösung eines Lehrvertrags kann verschiedene Folgen haben:
- Kein Erhalt des EFZ oder EBA: Wird der Lehrvertrag vorzeitig beendet, kann der/die Lernende das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder das Berufsattest (EBA) nicht erlangen. Dies kann die Beschäftigungsmöglichkeiten in der betreffenden Branche erheblich einschränken.
- Auswirkungen auf die Beschäftigungsfähigkeit: Ein vorzeitig beendeter Lehrvertrag kann die Aussichten auf eine qualifizierte Anstellung im selben Berufsfeld beeinträchtigen, da die Ausbildung nicht vollständig abgeschlossen wurde.
- Verlust vertraglicher Rechte und Pflichten: Mit der vorzeitigen Auflösung des Lehrvertrags können bestimmte Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis entfallen. Zudem kann es bei einer Kündigung vor dem regulären Ende zu administrativen Herausforderungen kommen.
Gibt es Alternativen nach einer Vertragskündigung?
Nach einer Kündigung stehen dem/der Lernenden verschiedene Möglichkeiten offen:
- Abschluss eines neuen Lehrvertrags in einem anderen Unternehmen oder Berufsfeld.
- Aufnahme einer Weiterbildung oder eines Umschulungsprogramms entsprechend den eigenen Interessen.
- Neuorientierung in einem anderen Berufsbereich mithilfe geeigneter Ausbildungs- oder Übergangsmassnahmen.
In jedem Fall kann die Unterstützung durch ein/e Berufsberater/in sowie durch Fachstellen für berufliche Neuorientierung dabei helfen, neue Perspektiven zu entwickeln und passende Wege zu finden.