Der Lehrvertrag
Dieses offizielle Dokument bildet den Rahmen für die Beziehung zwischen dem Unternehmen, der oder dem Lernenden und den Bildungsinstanzen. Um Sie bei diesem letzten Schritt zu unterstützen, haben wir alle nützlichen Informationen in einem eigenen FAQ zusammengefasst. Hier finden Sie präzise Antworten zu Fristen, einzureichenden Dokumenten, administrativen Schritten und vielem mehr.

Der Lehrvertrag ist ein zentrales Dokument für alle Lernenden in der Schweiz. Er gilt für duale Berufsausbildungen wie das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) und das Berufsattest (EBA). In diesem Vertrag sind die Rechte und Pflichten der Lernenden und des Ausbildungsbetriebs festgehalten. Auch wenn der Lohnaspekt ein wichtiges Element ist, bleibt die wichtigste Gegenleistung die im Betrieb vermittelte Ausbildung.
Aufbau des Lehrvertrags
Die Lehrverträge sind unabhängig vom Ausbildungsbereich einheitlich aufgebaut. Die wichtigsten enthaltenen Elemente sind:
- Art der Ausbildung: Vertragsform (EFZ oder EBA) und Ausbildungsdauer.
- Lohn: Die Höhe der Entlöhnung, abhängig von Unternehmen, Branche und Lehrjahren.
- Probezeit: Zeitraum, in dem Arbeitgeber/in und Lernende/r das Arbeitsverhältnis beurteilen können, bevor sie sich längerfristig binden.
- Arbeitszeit: Wöchentliche oder monatliche Arbeitsstunden.
- Ferien: Dauer und Anspruch auf bezahlte Ferien.
Die unterzeichnenden Vertragsparteien
Der Lehrvertrag wird vom Ausbildungsbetrieb, dem/der Lernenden sowie bei Minderjährigen einer gesetzlichen Vertretung (in der Regel ein Elternteil) und der kantonalen Behörde, die den Vertrag genehmigt, unterzeichnet. Der Ausbildungsbetrieb bereitet den Lehrvertrag vor und legt ihn der/dem Lernenden und ggf. dem gesetzlichen Vertreter zur Unterschrift vor. Er muss in drei Exemplaren ausgefertigt werden, von denen eines dem Amt für Berufsbildung (BBA) zur Genehmigung übermittelt wird. Der Lehrvertrag ist erst gültig, wenn die kantonale Behörde ihn genehmigt hat.
Wichtige Punkte bei der Erstellung des Lehrvertrags
Der Lehrvertrag muss einige wichtige Punkte enthalten.
- Das Anfangsdatum: Im Vertrag muss ein Datum für den Ausbildungsbeginn angegeben sein, das zwischen dem 1. Juli und dem ersten Unterrichtstag an der Berufsfachschule, spätestens jedoch am 1. September liegt.
- Vor- und Nachname der/des Lernenden: Die/der Lernende muss korrekt identifiziert werden.
- Die einzureichenden Unterlagen: Der Lehrvertrag muss vor Beginn der Ausbildung in dreifacher Ausfertigung an das Amt für Berufsbildung (BBA) gesandt werden.
Kündigung des Lehrvertrags
Der Lehrvertrag ist ein befristeter Vertrag. Er kann während der Ausbildungsdauer nicht ohne triftigen Grund gekündigt werden. Während der Probezeit, die in der Regel zwischen einem und drei Monaten dauert, können beide Parteien, Arbeitgeber/in und Lernende/r, den Lehrvertrag mit einer Frist von sieben Tagen kündigen und die Gründe darlegen.
Da der Lehrvertrag ein befristeter Vertrag ist, kann er nach der Probezeit grundsätzlich nicht mehr gekündigt werden – ausser in Ausnahmefällen aus «triftigen Gründen», wie z. B. einer körperlichen Behinderung oder einer schweren Pflichtverletzung. Der Grundsatz, dass beide Parteien alles tun, um die Ausbildung erfolgreich abzuschliessen, muss eingehalten werden.