Der Lohn von Lernenden im Kanton Freiburg

Die Berufslehre bietet eine neue Form der finanziellen Unabhängigkeit. Die Arbeit der Lernenden wird entlöhnt, aber der Lohn ist nicht fix. Er wird mit den Arbeitgebenden vereinbart und steigt jedes Jahr an. Der Lohn kann je nach Berufsbranche unterschiedlich ausfallen. 

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Apprentie électricienne et formateur sur un chantier préparant une installation

Der Lohn in der Berufslehre ist ein zentrales Thema für Jugendliche, ihre Eltern und die Ausbildungsbetriebe. Im Rahmen der dualen Berufsbildung erhalten die Lernenden eine Entlöhnung, während sie gleichzeitig berufliche Kompetenzen erwerben. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen, die bei der Entlöhnung von Lernenden zu beachten sind. 

Höhe des Lohns

Der Lohn von Lernenden hängt von mehreren Faktoren ab, z. B. von der Branche, dem Beruf, dem Kanton sowie der Betriebsgrösse und der Standortgemeinde. Er wird im Lehrvertrag festgelegt und erhöht sich jedes Jahr entsprechend den erworbenen Fähigkeiten und der wachsenden Erfahrung der Lernenden. Die Richtlöhne können beim Kanton oder bei den geltenden Gesamtarbeitsverträgen (GAV) eingesehen werden. 

Wichtig zu beachten ist, dass das Gesetz keinen Mindestlohn für Lernende vorschreibt, sondern die Entlöhnung zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Lernenden bzw. bei Minderjährigen deren gesetzlichen Vertretern vereinbart wird. 

Prämien und andere Leistungen

Neben der Entlöhnung bieten einige Betriebe Prämien oder zusätzliche Leistungen an, z. B. Pauschalen für Unterkunft, Mahlzeiten, Transport oder auch Kleidung, wenn eine Kleiderordnung vorgeschrieben ist. Diese Vergünstigungen sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich und müssen im Lehrvertrag erwähnt werden. 

Lohnabzüge

Wie bei allen Arbeitnehmenden eines Unternehmens kann der/die Arbeitgeber/in Abzüge vom Bruttolohn vornehmen, um bestimmte Abgaben zu decken, z. B. Beiträge für die Sozialversicherungen (AHV, Arbeitslosigkeit, Nichtberufsunfälle) oder für betriebsbezogene Leistungen, wie z. B. Mahlzeiten. Wichtig zu beachten ist, dass bestimmte Abgaben, wie die Berufsunfallversicherung oder die Kosten für die Teilnahme an beruflichen und überbetrieblichen Kursen, nicht vom Lohn abgezogen werden dürfen. 

Die Beiträge für Sozialversicherungen sind ab dem Kalenderjahr, in dem die Lernenden 18 Jahre alt werden, obligatorisch. 

Verwaltung des Lohns

Den ersten Lohn zu erhalten, ist ein spannender und wichtiger Moment. Gleichzeitig bedeutet dies, verantwortungsvoll damit umzugehen. Der/die Lernende kann sich finanziell unabhängiger fühlen, aber es ist wichtig, mit diesem Einkommen vernünftig umzugehen. Der Lohn steht dem/der Lernenden zu (laut Zivilgesetzbuch, Art. 323). Wenn der/die Lernende bei seinen/ihren Eltern lebt, können diese einen angemessenen Anteil verlangen. 

Einige Tipps, wie den Lohn gut zu verwalten: 

  • Ein Budget aufstellen, um die Fixkosten einzuplanen. 
  • Rechnungen am Anfang des Monats begleichen, um Rückstände zu vermeiden. 
  • Prioritäten setzen, z. B. grundlegende Ausgaben vor Freizeitaktivitäten. 
  • Ersparnisse auf ein Sparkonto einzahlen, um unvorhergesehene Ereignisse zu decken oder sich etwas Besonderes zu gönnen. 

Bei Schwierigkeiten mit der Geldverwaltung ist es wichtig, nicht zu zögern, sich an Eltern, Freunde oder Finanzberater zu wenden. 

Für die Eltern

Als Eltern von Lernenden haben Sie folgende Möglichkeiten, Ihr Kind zu unterstützen: 

  • Helfen Sie Ihrem Kind dabei, ein Budget zu erstellen, damit es lernt, mit Geld umzugehen. 
  • Klären Sie die finanziellen Verpflichtungen, indem Sie festlegen, wer zu Hause was bezahlt. 
  • Sprechen Sie offen über Geld, um Missverständnisse zu vermeiden. 
  • Ermutigen Sie Ihr Kind, ein Sparkonto zu eröffnen und unterstützen Sie es dabei, regelmässig Geld darauf einzuzahlen. 

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